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Neues zur Steuerermäßigung für haushaltsnahe
Dienstleistungen
Erstmals in der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2003 können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.
Begünstigt sind nach Ansicht der Finanzverwaltung auch Hausmeisterdienste (z.B. Schneeräumen, Fenster putzen) und die Reinigung der Wohnung.
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Wussten Sie schon ...
... dass Sie sämtliche Reinigungs- u. Pflegemittel, Spezialreiniger, Geräte sowie Papierwaren (z.B. Falthandtücher, Toilettenpapier), Schwämme, Tücher aber auch Plastikbecher u. -bestecke und vieles mehr bei uns erhalten?
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Hinweis
Was können wir bieten?!
Wir sind:
> flexibel
> zuverlässig
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> freundlich
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Bei uns wird nicht Akkord gearbeitet!
Tipp
Unser Geschenktipp:
Schenken Sie doch mal einen Gutschein für's Fensterputzen ...
... z.B. über die Glas- und Rahmenreinigung eines Wohnhauses von innen und außen! Kontaktieren Sie uns.
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